Achtung! Es zirkuliert ein gravierender Irrtum

Rudolf H. Boettcher, CC BY-SA 4.0 <https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0>, via Wikimedia Commons

bezüg­lich Kon­zern­ver­ant­wor­tungs­in­itia­tive (Kovi) und KMU. Die Kovi betrifft nicht KMU, son­dern Kon­zerne.

Eigent­lich logisch. Im Initia­tiv­text steht: „Bei der Rege­lung der Sorg­falts­prü­fungs­pflicht nimmt der Gesetz­ge­ber Rück­sicht auf die Bedürf­nisse klei­ner und mitt­le­rer Unter­neh­men, die geringe der­ar­tige Risi­ken auf­wei­sen“. Die Kovi betrifft die weni­gen Kon­zerne, die der Bevöl­ke­rung vor Ort Unrecht antun, in dem sie Luft, Was­ser und Böden ver­gif­ten mit Blei, Schwe­fel oder Pes­ti­zi­den, die in der Schweiz ver­bo­ten sind. Haben Sie schon mal über­legt, warum unsere Regie­rung uns vor schäd­li­chen Pes­ti­zi­den schützt, deren Aus­fuhr in andere Län­der aber tole­riert? Sind wir mehr wert als die Bevöl­ke­rung jener Län­der? Diese men­schen­ver­ach­tende Pra­xis der Schweiz muss auf­hö­ren. Die Haf­tungs­pflicht ist abso­lut nötig, sonst wird sich kaum etwas ändern. Denn die Schä­den sind seit Jah­ren bekannt, aber die ört­li­chen Regie­run­gen sind kor­rupt und untä­tig. Die Kovi macht die Schweiz kei­nes­wegs zum Welt­po­li­zis­ten, sie nimmt nur Schwei­zer Kon­zerne in die Pflicht, so wie Eng­land und Hol­land das bereits tun bei ihren Kon­zer­nen.

 

Regula Streck­ei­sen, EVP Romans­horn