USR III – zurück an den Absender

Die EVP steht hin­ter der Auf­he­bung der Steu­er­pri­vi­le­gien. Die Reform geht ihr jedoch zu weit.

Es kann nicht sein, dass die öffent­li­che Hand und der Mit­tel­stand das Loch stop­fen müs­sen. Die EVP ist nicht ein­ver­stan­den mit der vor­lie­gen­den kom­ple­xen und teil­weise intrans­pa­ren­ten Geset­zes­än­de­rung. Kri­tisch ist die EVP unter ande­rem gegen­über dem Zins­ab­zug auf nicht benö­tig­tem Eigen­ka­pi­tal sowie der Sonder­besteuerung von auf­ge­lös­ten Stil­len Reser­ven wäh­rend einer 10-jährigen Über­gangs­frist. Bei einem Ja zur Steu­er­re­form könnte es für glo­bale Kon­zerne inter­es­sant wer­den, mehr Geld als nötig in der Schweiz zu par­kie­ren, um damit Steu­ern zu spa­ren. Geld, das andern­orts als Inves­ti­ti­ons­ka­pi­tal drin­gend benö­tigt würde. Dies könnte beim Schwei­zer Fran­ken zudem einen Auf­wer­tungs­druck erzeu­gen, den die Natio­nal­bank mit Minus­zin­sen bekämp­fen müsste. Die EVP lehnt des­halb die Reform ab - das Nein bedeu­tet die Rück­wei­sung ans Par­la­ment in Bern zur Nach­bes­se­rung.

 

Anmer­kung auf der Home­page der EVP Thur­gau:

Ethisch ist die Vor­lage eben­falls pro­ble­ma­tisch. Die EU wird wohl nicht ein­ver­stan­den sein…

 

30.1.2017/W. Acker­knecht, EVP-Kantonsrat