Weinfelden, 2. Februar 2026 - Eine breite überparteiliche Allianz lehnt die
Einführung der Individualbesteuerung entschieden ab. Die Reform, die als Lösung
gegen die sogenannte Heiratsstrafe präsentiert wird, würde in Wirklichkeit neue
Ungerechtigkeiten schaffen, die Steuer-Bürokratie massiv ausbauen und hohe
Kosten für Bund, Kantone, Gemeinden und Steuerzahlende verursachen.
Mit der neuen Individualbesteuerung entstehen neue Ungerechtigkeiten: Ehepaare mit
einem Haupteinkommen oder Familien mit tiefem Zweit-Einkommen müssten deutlich
höhere Steuern zahlen. «Familien, Alleinstehende und der Mittelstand würden
steuerlich stärker belastet, während gutverdienende Doppelverdiener-Ehepaare mit
sehr hohen Einkommen profitieren. Das ist nicht fair. Die Reform verkennt die Realität
vieler Familien», sagt SVP-Präsident Ruedi Zbinden. Gemäss vorliegenden
Berechnungen würden 78 Prozent der steuerlichen Entlastungen den reichsten 16
Prozent der Haushalte zugutekommen. Bestehende Ungleichheiten würden damit
verstärkt statt beseitigt. EVP-Kantonsrätin Elisabeth Rickenbach ergänzt: «Die
Individualbesteuerung bestraft Familien, in welchen ein Ehepartner sich besonders
stark in der Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen engagiert. Das ist unfair
und belastend.»
Ein Bürokratiemonster ohne Mehrwert
«Die Individualbesteuerung ist ein Bürokratiemonster. Sie bringt einen enormen
Mehraufwand und hohe Kosten für die Steuerzahlenden und die Gemeinden», sagt
Sandra Stadler, Präsidentin der Mitte Thurgau. Mit der Individualbesteuerung müssten
Ehepaare künftig zwei Steuererklärungen statt einer einreichen. Dies würde schweizweit
jährlich rund 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen bedeuten, im Kanton Thurgau
alleine über 65'000. Um diese zu bearbeiten, müssten Kantone und Gemeinden über
tausend zusätzliche Vollzeitstellen für Steuerangestellte schaffen und Millionenbeträge
in neue IT-Systeme investieren – ohne jeglichen Mehrwert für die Bevölkerung. «Die
Individualbesteuerung bedeutet mehr Bürokratie, höhere administrative Kosten und
neue Unsicherheiten – insbesondere für KMU, Familienbetriebe und Selbstständige.
Anstatt das Steuersystem zu vereinfachen, würde es weiter verkompliziert und
verteuert», sagt SVP-Nationalrätin Diana Gutjahr.
Nein zur steuerlichen Aufteilung des Besitzes der Eheleute
Damit das Vermögen eines Ehepaars individuell versteuert werden kann, müsste sein
Besitz wie bei einer Scheidung aufgeteilt werden. «Ehepaare würden gezwungen, ihr
gemeinsames Vermögen – Bankkonten, Liegenschaften und weitere Vermögenswerte –
künstlich aufzuteilen. Dies führt zu Rechtsunsicherheit und einem erheblichen
administrativen Mehraufwand», sagt Christian Mader, EDU-Kantonsrat.
Von den Kantonen klar abgelehnt
Die Einführung der Individualbesteuerung würde einen Systemwechsel auf allen
Ebenen – Bund, Kantone und Gemeinden – erzwingen. In der Vernehmlassung haben
deshalb 21 von 26 Kantonen die Individualbesteuerung abgelehnt. Auch die Konferenz
der Kantonsregierungen (KdK) spricht sich klar gegen das Projekt aus und warnt vor
einem Eingriff in den Föderalismus sowie vor einer vom Bund verordneten
Steuerharmonisierung. Zehn Kantone haben das Kantonsreferendum ergriffen, darunter
auch der Kanton Thurgau. Die Einführung der Individualbesteuerung würde die Kantone
zwingen, ihr Steuerrecht vollständig neu zu ordnen – von Prämienverbilligungen über
Stipendien bis hin zu Vergünstigungen für die familienergänzende Kinderbetreuung.
«Das wäre ein enormer bürokratischer Aufwand, der viele Verlierer schafft und kaum
einen echten Nutzen für die Bevölkerung bringt. Denn die Kantone haben die
bestehenden Herausforderungen längst selbst gelöst, beispielsweise mit dem
Splittingmodell, wie es der Kanton Thurgau anwendet», sagt SVP-Nationalrat Manuel
Strupler.
Es gibt bessere Lösungen
Die steuerliche Benachteiligung verheirateter Paare («Heiratsstrafe») kann viel
einfacher und ohne bürokratische Individualbesteuerung abgeschafft werden. Das
hat die Mehrheit der Kantone bereits gezeigt. «Es besteht also kein Bedarf für einen
kompletten Systemumbau, der die Ehe als solidarische Wirtschaftsgemeinschaft
beseitigt. Die Kantone haben bereits funktionierende Lösungen und die
Individualbesteuerung zerstört diese bewährten Modelle», sagt FDP-Kantonsrätin
Michèle Strähl-Obrist.
Breite Allianz sagt Nein
Der Widerstand gegen die Individualbesteuerung wird von einer breiten Allianz
getragen, zu der unter anderem Die Mitte, SVP, EVP und EDU gehören, ebenso wie
der Thurgauer Gewerbeverband und der Verband Thurgauer Landwirtschaft. Auch der
Regierungsrat des Kantons Thurgau spricht sich gegen die Reform aus.
Ansprechpersonen
• Sandra Stadler, Kantonsrätin und Präsidentin Die Mitte Thurgau, Tel: 079 538 33 37
• Ruedi Zbinden, Kantonsrat und Präsident SVP Thurgau, Tel: 079 334 81 89
• Elisabeth Rickenbach, Kantonsrätin EVP, Tel: 077 440 09 44
• Christian Mader, Kantonsrat und Präsident EDU Thurgau, Tel: 079 549 34 83
• Michèle Strähl-Obrist, Kantonsrätin FDP und Vorstandsmitglied Thurgauer
Gewerbeverband, Tel: 078 793 10 16
• Diana Gutjahr, Nationalrätin und Präsidentin Thurgauer Gewerbeverband,
Tel: 079 668 10 03
• Manuel Strupler, Nationalrat und Vizepräsident Verband Thurgauer Landwirtschaft,
Tel: 079 408 57 55
Weitere Informationen zur Kampagne
www.nein-zur-individualbesteuerung.ch