Die Statuten

Die Statuten der EVP regeln die Aufgaben der Geschäftsleitung, des Zentral­vorstands und der Delegiertenversammlung, ebenso Fragen der Mitgliedschaft oder der Finanzierung.

Artikel 1 definiert die EVP: «Die Evangelische Volkspartei ist eine Vereinigung von Menschen aus allen Kreisen der Bevölkerung, die sich auf allen politischen Ebenen (Bund, Kantone, regionale Gebiets­körperschaften, Städte und Gemeinden) bei ihren Stellungnahmen zu den öffentlichen Ange­legenheiten und in ihrem persönlichen Einsatz in den Behörden aller Stufen von den Grundsätzen des Evangeliums leiten lassen.»


Statuten der Evangelischen Volkspartei EVP Schweiz

Statuten der Evangelischen Volkspartei EVP Thurgau

Statuten der Evangelischen Volkspartei Frauenfeld Bezirk und Stadt

 

 

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